Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Erziehungswissenschaften

Ins Ausland - Outgoings

Über das Erasmus+-Programm haben BA-, MA- und PhD-Studierende der Erziehungswissenschaften sowie Lehramtsstudierende aller Institute der HU die Möglichkeit, im europäischen Ausland an einer unserer Partneruniversitäten zu studieren. 


Bewerbungszeitraum für WiSe 26/27 & SoSe 27: 15.12.2025-31.01.2026

 

Beratung

Bei Interesse an einem Auslandssemester im Erasmus+-Programm berät das Erasmus-Büro des Instituts für Erziehungswissenschaften Sie gerne in allen Fragen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder kommen Sie zu den aktuellen Sprechzeiten in das Erasmus Büro. 

 

Bewerbung

Das Institut für Erziehungswissenschaften hat zahlreiche Austauschverträge mit Universitäten an unterschiedlichsten Standorten in Europa. Die aktuelle Tabelle dazu finden Sie hier: Partneruniversitäten

 

Auslandsaufenthalte in Großbritannien sind zwar möglich, allerdings gibt es keine Erasmus-Förderung mehr. Dafür müssen aber auch keine Studiengebühren gezahlt werden. Als Ausgleich zum Erasmus-Stipendium kann ein PROMOS-Stipendium beantragt werden.

 

Teilnahmebedingungen 🖉

 

  • Einschreibung in einen Studiengang der HU, der zu einem Hochschulabschluss (einschl. Promotion) führt
  • an der Partneruniversität muss an dem erziehungswissenschaftlichem Institut studiert werden
  • ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden (i.d.R. Englisch, an einigen Universitäten wird nur in der Landessprache studiert)

 

Weitere Informationen zu Teilnahmevoraussetzungen findet man auf der Seite des International Office.

 


 

Sprachkenntnisse 🖉

 

Für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+-Programms benötigen Sie bereits vorab gute Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache (oder Landessprache). 

Viele Universitäten bieten Kurse auf Englisch an, sodass ein Nachweis des Englisch-Sprachniveaus ausreicht. In der Tabelle der Partneruniversitäten finden Sie die Angaben zu den geforderten Sprachen und dem -niveau. In der Regel ist das B2/C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

Der Sprachnachweis darf nicht älter als 2 Jahre alt sein. Planen Sie Ihren Aufenthalt frühzeitig, um gegebenenfalls im Sprachenzentrum noch einen Sprachkurs zu belegen oder sich ein Sprachgutachten ausstellen zu lassen. Ein Abiturzeugnis reicht leider nicht aus. 

 


 

Bewerbungsverfahren und Platzvergabe 🖉

 

Für die Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal MoveON. In der Zeit vom 01. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2026 können sich sich mit den folgenden Unterlagen bewerben:

 

  1. Motivationsschreiben (ca. 1 DIN A4-Seite)
    • Warum möchte ich im Ausland studieren?
    • Warum möchte ich an diese bestimmte Universität? (Bezug zum Erstwunsch reicht aus)
    • Welches außerfachliche/ ehrenamtliche Engagement kann ich vorweisen? (möglichst mit Nachweis)
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Nachweis der Studienleistungen (AGNES-Ausdruck, ggf. Bachelor-Zeugnis)
  4. Kopie der Studienbescheinigung
  5. Sprachnachweis (nicht älter als 2 Jahre, kann in Ausnahmefällen nachgereicht werden, z.B. HU-Sprachzeugnis B2 oder gleichwertige Sprachnachweise z.B. Unicert II, TOEFL, Abiturzeugnis im Falle des belegten Leistungsfaches Französisch bei Frankreichaufenthalten)

 

Die Angaben von Zweit- oder Drittwünschen erhöhen die Wahrscheinlichkeit auf einen Erasmus-Aufenthalt, geben Sie diese also gerne mit an. Falls für Sie nur eine bestimmte Universität in Frage kommt, reicht die Angabe des Erstwunsches aus. 

Wenn Sie Student:in an einem anderen Institut der Humboldt Universität sind, ist eine Bewerbung bei uns generell möglich. Beachten Sie jedoch, dass Sie im Ausland am Institut für Erziehungswissenschaften studieren müssen. Ob an der Partneruniversität Kurse außerhalb des Instituts belegt werden können, sollten Sie direkt bei der Partneruni nachfragen.

 

WICHTIG: Falls Sie sich noch an einem weiteren Institut bewerben, geben Sie dies bitte bei der Bewerbung mit an und kontaktieren uns, sofern Sie einen Platz an einem anderen Institut angenommen haben.

 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist startet die Auswahl der Studierenden. Bis spätestens Ende März erhalten Sie von uns eine Rückmeldung in Form eines Platzangebots oder einer Absage über MoveOn. Falls Sie einen Platz an einer Gastuniversität angeboten bekommen, akzeptieren Sie diesen bitte schnellstmöglich oder lehnen Sie ihn ggf. ab, damit wir die Plätze weitervergeben können.
Leider können wir keine Auskünfte darüber geben, wie hoch die Wahrscheinlichkeit auf einen Platz an Ihrer Wunschuniversität ist, da es jedes Jahr wieder von der Anzahl der Bewerbungen an den jeweiligen Partneruniversitäten abhängt. Falls Sie keinen Ihrer Wünsche bekommen haben sollten, erkundigen Sie sich bitte bei uns bezüglich Restplätze.

 


 

Finanzierung 🖉

 

Bitte informieren Sie um eine ausreichende Finanzierung Ihres Auslandsstudiums, denn in der Regel reicht die ERASMUS-Förderung leider nicht aus. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen. Eine parallele oder Doppelförderung aus Mitteln anderer EU-Programme oder des DAAD ist leider nicht möglich. 


Förderung

Für die Erasmus-Förderung ist das International Office zuständig. Die Höhe der Förderung wird jährlich neu berechnet und ist daher immer unter Vorbehalt zu beachten. Sie wird auf Basis der Lebenserhaltungskosten des Landes definiert.


Zusatzförderung

Für einige Personengruppen (z.B. Studierende mit Kind, Erstakademiker:innen und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung) kann ein Social Top-Up beantragt werden. 

Weitere aktuelle Informationen zur Förderung eines Auslandsaufenthalts finden Sie beim International Office.


 

Vorbereitung des Auslandsaufenthalts

In Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt lesen Sie bitte unbedingt die Information vom International Office unter dem Abschnitt Vorbereitung des Auslandssemesters.

 

Nominierung und erster Kontakt zur Partneruniversität 🖉

 

Nachdem Sie von dem Erasmus-Büro ein Platzangebot erhalten und Sie dieses angenommen haben, werden Sie von uns an der Partneruniversität nominiert.

Oftmals muss dann noch einmal ein Bewerbungsbogen oder eine Online-Bewerbung für die Partnerhochschule ausgefüllt werden. Wenn Sie schlussendlich von der Partneruniversität angenommen wurden, wird diese Ihnen die Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens zukommen lassen.

WICHTIG: Bitte halten Sie hierfür unbedingt alle Fristen ein, da es sonst unter Umständen zum Ausschluss vom Austausch kommen kann.

 


 

Learning Agreement 🖉

 

Vor Beginn des Aufenthalts wird ein digitales  Learning Agreement erstellt, in welchem schriftlich festgehalten wird, welche Veranstaltungen Sie an der Partnerhochschule besuchen möchten und wofür Sie diese an der HU anerkannt bekommen. Einige Partneruniversitäten fordern bereits bei der Anmeldung ein vorläufiges Learning Agreement. Falls zu dem Zeitpunkt das für Sie relevante Vorlesungsverzeichnis noch nicht hochgeladen ist, fragen Sie bitte bei dem Erasmus Büro an der Gastuni nach, wie Sie verfahren sollen. In dem Fall melden Sie sich gerne rechtzeitig zur Sprechstunde an, um mögliche Fragen zu klären.

 

Kursauswahl

Sobald Sie Kontakt zur Partneruniversität haben, sollten Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule informieren. Falls das aktuelle Verzeichnis schon feststeht, können Sie damit beginnen, für Sie geeignete Kurse auszuwählen. Achten Sie dabei bitte darauf, dass Sie das für Sie korrekte Semester ausgewählt haben. Pro Semester sollten Sie 25-30 ECTS (Credits) an der Gastuniversität anstreben. Dies ist eine Voraussetzung, um finanziell durch Erasmus gefördert zu werden.

Unsere ERAMSUS+-Verträge gelten NUR für den jeweiligen pädagogischen bzw. erziehungswissenschaftlichen Fachbereich. Sollten Sie auch Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen besuchen wollen, müssen wir vorab mit der Partneruniversität klären, ob dies möglich ist.

 

Absprache mit Ihrer Studienkoordination/ Studienfachberatung

Wenn Sie Kurse ausgewählt haben, kontaktieren Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Studienfachberatung Ihres Studiengangs, um in Erfahrung zu bringen, welche geplanten Kurse an der HU angerechnet werden können. Nur diese können eine fachliche Einschätzung abgeben. Eine frühzeitige Absprache ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie durch Ihren Auslandsaufenthalt womöglich von dem idealen Studienverlaufsplan abweichen und Kurse vorgezogen oder nachgeholt werden müssen. Dann kann ein individuellen Verlaufsplan  erstellt werden.

 

Erstellung des Learning Agreements

Für die Erstellung des digitalen Learning Agreements (DiLA) über die Plattform MoveON wird Ihnen zu gegebenem Zeitpunkt eine Anleitung gesendet. Tragen Sie hier bitte bei der beurteilenden Person an der HU Ihre Studienkoordination ein, mit der Sie die Kurswahl und Anrechnung vorab bereits besprochen haben. Sobald Sie die gewünschten Kurse eingetragen haben, wird das DiLA nacheinander von der Beurteiler:in an der HU sowie an der Gastuniversität unterschrieben. 

 

Befolgen Sie bitte die Hinweise in der Anleitung und melden Sie sich, wenn Sie dabei Unsicherheiten haben.

 


 

Urlaubssemester 🖉

 

Bei Rückmeldung für das neue Semester an der Humboldt Universität ist es möglich, für Ihren Aufenthalt im Ausland ein Urlaubssemester an der HU  zu beantragen. Ob dies für Sie in Frage kommt, können Sie auf Basis der Information auf der HU-Website entscheiden.

Vergessen Sie nicht, dass Sie sich zu jedem neuen Semester an der HU zurückmelden müssen. 

 


 

Nach der Ankunft

Bitte befolgen Sie alle Anweisungen, die Sie auf der Website des International Office zum Thema Nach der Ankunft finden. 

 

Änderungen an Ihrem Learning Agreement 🖉

 

Bei Beginn des Auslandssemesters kann es noch zu Änderungen in Ihrer Kurswahl und somit auch an Ihrem LA kommen. Bevor Sie diese vornehmen, klären Sie bitte zunächst wieder mit Ihrer Studienfachberatung, ob die Änderungen akzeptiert werden, da sie sich auf die Anrechnung auswirken können.

 


 

Unterlagen für die Stipendiumszahlung 🖉

 

Bei der Ankunft lassen Sie sich bei der Gastuniversität bitte direkt die Confirmation auf Registration unterzeichnen. Diese reichen Sie bitte zusammen mit dem finalen Learning Agreement spätestens drei Wochen nach Studienbeginn per E-Mail bei Frau Cornelia Marx ein. Setzen Sie uns <erasmus.ewi(at)hu-berlin.de> bitte ins CC, damit wir über den weiteren Verlauf informiert sind.

Unvollständige, fehlende bzw. nicht fristgemäß eingereichte Unterlagen können zu einer Nichtauszahlung des Stipendiums führen. 

 


 

Ende des Aufenthalts

Beachten Sie hier wieder die Anweisungen, die Sie auf der Website des International Office zum Thema Zurück in Berlin finden.

 

Auszahlung der zweiten Rate 🖉

 

Für die Auszahlung der zweiten Rate des Stipendiums, werden einige Dokumente (u.a. die Confirmation of Student Stay Abroad) benötigt. Die vollständige Liste können Sie der Seite des International Office entnehmen. Bitte senden Sie die Unterlagen an Frau Marx vom International Office.

 


 

Anerkennung der Leistungen 🖉

 

Bitte reichen Sie nach Ihrer Rückkehr den Anerkennungsnachweis  zusammen mit dem  Transcript of Records, welches Sie von der Gastuni erhalten haben, bei Ihrem Prüfungsamt ein.

 

Eine Kopie des Transcripts sowie die Confirmation for Student Stay Abroad senden Sie bitte an das ERAMUS-Büro.

 


 

Alle Formulare auf einen Blick 🖉

 

Hier finden Sie alle Formulare, die Sie im Rahmen Ihres Auslandsaufenthalt ausfüllen müssen oder hilfreich sein können. Sie erhalten diese in der Regel per Mail vom ERASMUS-Büro. Notfalls können Sie sich die Formulare aber auch selbstständig runterladen. Bei Rückfragen hilft das ERASMUS-Büro gerne weiter.

 

WANN DOKUMENT
Nach der Ankunft Confirmation of Registration
Ende des Aufenthalts

Confirmation for Student Stay Abroad

Bei Verlängerungswunsch Verlängerungsantrag
Zurück in Berlin Anerkennungsnachweis
ggf. nach Abschluss des Aufenthalts Härtefallantrag