Ins Ausland - Outgoings
Über das Erasmus+-Programm haben BA-, MA- und PhD-Studierende der Erziehungswissenschaften sowie Lehramtsstudierende aller Institute der HU die Möglichkeit, im europäischen Ausland an einer unserer Partneruniversitäten zu studieren.
Bewerbungszeitraum für WiSe 26/27 & SoSe 27: 15.12.2025-31.01.2026
Der Bewerbungszeitraum für das akademische Jahr 25/26 ist schon beendet.
Beratung
Bei Interesse an einem Auslandssemester im Erasmus+-Programm berät das Erasmus-Büro des Instituts für Erziehungswissenschaften Sie gerne in allen Fragen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder kommen Sie zu den aktuellen Sprechzeiten in das Erasmus Büro.
Bewerbung
Das Institut für Erziehungswissenschaften hat zahlreiche Austauschverträge mit Universitäten an unterschiedlichsten Standorten in Europa. Die aktuelle Tabelle dazu finden Sie hier: Partneruniversitäten
Auslandsaufenthalte in Großbritannien sind zwar möglich, allerdings gibt es keine Erasmus-Förderung mehr. Dafür müssen aber auch keine Studiengebühren gezahlt werden. Als Ausgleich zum Erasmus-Stipendium kann ein PROMOS-Stipendium beantragt werden.
Teilnahmebedingungen
- Einschreibung in einen Studiengang der HU, der zu einem Hochschulabschluss (einschl. Promotion) führt
- Interesse daran, an dem erziehungswissenschaftlichen Institut unserer Partneruniversitäten zu studieren
- ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden (i.d.R. Englisch, an einigen Universitäten wird nur in der Landessprache studiert)
Weitere Informationen zu Teilnahmevoraussetzungen findet man auf der Seite des International Office.
Sprachkenntnisse
Für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+-Programms benötigen Sie bereits vorab gute Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache (oder Landessprache).
Viele Universitäten bieten Kurse auf Englisch an, sodass ein Nachweis des Englisch-Sprachniveaus ausreicht. In der Tabelle der Partneruniversitäten finden Sie die Angaben zu den geforderten Sprachen.
Planen Sie Ihren Aufenthalt frühzeitig, um gegebenenfalls im Sprachenzentrum noch einen Sprachkurs zu belegen oder sich ein Sprachgutachten ausstellen zu lassen.
Bewerbungsverfahren und Platzvergabe
Für die Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal MoveON. In der Zeit vom 01. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2026 können sich sich mit den folgenden Unterlagen bewerben:
- Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben (ca. 1 DIN A4-Seite)
- Warum möchte ich im Ausland studieren?
- Warum möchte ich an diese bestimmte Universität? (Bezug zum Erstwunsch reicht aus)
- Welches außerfachliche/ ehrenamtliche Engagement kann ich vorweisen? (möglichst mit Nachweis)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der Studienleistungen (AGNES-Ausdruck, ggf. Bachelor-Zeugnis)
- Kopie der Studienbescheinigung
- Sprachnachweis (nicht älter als 2 Jahre, kann in Ausnahmefällen nachgereicht werden, z.B. HU-Sprachzeugnis B2 oder gleichwertige Sprachnachweise z.B. Unicert II, TOEFL, Abiturzeugnis im Falle des belegten Leistungsfaches Französisch bei Frankreichaufenthalten)
Die Angaben von Zweit- oder Drittwünschen erhöhen die Wahrscheinlichkeit auf einen Erasmus-Aufenthalt, geben Sie diese also gerne mit an. Falls für Sie nur eine bestimmte Universität in Frage kommt, reicht die Angabe des Erstwunsches aus.
Wenn Sie Student:in an einem anderen Institut der Humboldt Universität sind, ist eine Bewerbung generell möglich. Beachten Sie jedoch, dass an unserem Partnerinstitut, ergo dem Institut für Erziehungswissenschaften, studiert werden muss. Ob an der Partneruniversität Kurse außerhalb dieses Instituts belegt werden können, ist selbst in Erfahrung zu bringen.
WICHTIG: Falls Sie sich noch an einem weiteren Institut bewerben, geben Sie dies bitte bei der Bewerbung mit an und kontaktieren uns, sofern Sie einen Platz an einem anderen Institut angenommen haben.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist startet die Auswahl der Studierenden. Bis spätestens Ende März erhalten Sie von uns eine Rückmeldung in Form eines Platzangebots oder einer Absage über MoveOn. Falls Sie einen Platz an einer Gastuniversität angeboten bekommen, akzeptieren Sie diesen bitte schnellstmöglich oder lehnen Sie ihn ggf. ab, damit wir die Plätze weitervergeben können.
Leider können wir keine Auskünfte darüber geben, wie hoch die Wahrscheinlichkeit auf einen Platz an Ihrer Wunschuniversität ist, da es jedes Jahr wieder von der Anzahl der Bewerbungen an den jeweiligen Partneruniversitäten abhängt. Falls Sie keinen Ihrer Wünsche bekommen haben sollten, erkundigen Sie sich bitte bei uns bezüglich Restplätze.
Finanzierung
Bitte informieren Sie um eine ausreichende Finanzierung Ihres Auslandsstudiums, denn in der Regel reicht die ERASMUS-Förderung leider nicht aus. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen (ERASMUS-Zuschüsse sind bis zu 300 € pro Monat anrechnungsfrei). Eine parallele oder Doppelförderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme oder des DAAD ist leider nicht möglich. Allgemeine Informationen zur Förderung eines Auslandsaufenthalts finden Sie beim International Office.
Förderung
Für die Erasmus-Förderung ist das International Office zuständig. Die Höhe der Förderung wird jährlich neu berechnet und ist daher immer unter Vorbehalt zu beachten. Sie wird auf Basis der Lebenserhaltungskosten des Landes definiert.
Zusatzförderung
Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Erwerbstätige Studierende sowie Erstakademiker können ein Social Top-Up von etwa 250€ beantragen. Weitere Information gibt es beim International Office.
Vorbereitung für den Auslandsaufenthalt
In Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt lesen Sie bitte unbedingt die Seiten des International Office zum Thema Vor der Ausreise.
Nominierung und erster Kontakt zur Partneruniversität
Nachdem Sie von dem Erasmus-Büro ein Platzangebot erhalten und Sie dieses angenommen haben, werden Sie von uns an der Partneruniversität nominiert.
Oftmals muss dann noch einmal ein Bewerbungsbogen oder eine Online-Bewerbung für die Partnerhochschule ausgefüllt werden. Wenn Sie schlussendlich von der Partneruniversität angenommen wurden, wird diese Ihnen die Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens zukommen lassen.
WICHTIG: Bitte halten Sie hierfür unbedingt alle Fristen ein, da es sonst unter Umständen zum Ausschluss vom Austausch kommen kann.
Online Learning Agreement (OLA)
Kursauswahl: Sobald Sie Kontakt zur Partneruniversität haben, sollten Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule informieren. Falls das aktuelle Verzeichnis schon feststeht, können Sie damit beginnen, für Sie geeignete Kurse auszuwählen. Achten Sie bei der Kursauswahl bitte darauf, dass Sie pro Semester 25-30 ECTS (Credits) an der Gastuniversität anstreben. Dies ist eine Voraussetzung, um finanziell durch Erasmus gefördert zu werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie tatsächlich das entsprechende Semester ausgewählt haben und es sich nicht um die Kurse des gerade laufenden Semesters handelt. Unsere ERAMSUS+-Verträge gelten NUR für den jeweiligen erziehungswissenschaftlichen oder pädagogischen Fachbereich. Sollten Sie auch Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen besuchen wollen, müssen wir vorab mit der Partneruniversität klären, ob dies möglich ist.
Absprache mit Ihrer Studienkoordination/ Studienfachberatung: Wenn Sie Kurse ausgewählt haben, kontaktieren Sie bitte (möglichst frühzeitig) Ihre Studienfachberatung, um in Erfahrung zu bringen, welche geplanten Kurse an der HU angerechnet werden können. Für die fachliche Bestätigung der Anrechnung lassen Sie sich an dieser Stelle bitte den Antrag auf Genehmigung unterzeichnen. Dieser wird für die spätere Unterzeichnung des OLAs vom Erasmus-Büro wichtig sein.
Eine frühzeitige Absprache ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie durch Ihren Auslandsaufenthalt womöglich von dem 'idealen Studienverlaufsplan' abweichen und Kurse vorgezogen oder nachgeholt werden müssen. Einen individuellen Verlaufsplan können Sie mit der Studienfachberatung erstellen.
Erstellung des OLAs: Vor Beginn des Aufenthalts wird ein Online Learning Agreement (OLA) erstellt, in welchem schriftlich festgehalten wird, welche Veranstaltungen Sie an der Partnerhochschule besuchen möchten und wofür Sie diese an der HU anerkannt bekommen. Das OLA wird digital sowohl von Ihnen als auch von verantwortlichen Personen der HU und der Gastuniversität unterschrieben.
WICHTIG: Bevor Sie das OLA ausfüllen, nehmen Sie bitte die verpflichtende OLA-Infoveranstaltung des Erasmus-Büros wahr. Darüber werden wir Sie rechtzeitig per Mail informieren. Falls Ihre Gastuniversität bereits im Bewerbungsprozess ein Learning Agreement fordert, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns, sodass wir Fragen in einer individuellen Sprechstunde klären können.
Fertigstellung des OLAs: Das fertig ausgefüllte OLA wird anschließend automatisch an das ERASMUS-Büro weitergeleitet. Senden Sie uns bitte unbedingt zeitgleich den von der Studienfachberatung unterzeichneten Antrag auf Genehmigung. Erst mit der fachlichen Bestätigung der Studienfachberatung können wir das OLA akzeptieren und zur weiteren Bearbeitung an die Partneruniversität senden.
Urlaubssemester
Bei Rückmeldung für das neue Semester an der Humboldt Universität ist es möglich, für Ihren Aufenthalt im Ausland ein Urlaubssemester an der HU zu beantragen. Ob dies für Sie in Frage kommt, können Sie auf Basis der Information des Immatrikulationsbüros entscheiden.
Vergessen Sie nicht, dass Sie sich zu jedem neuen Semester an der HU zurückmelden müssen.
Beginn des Auslandsaufenthalts
Bitte befolgen Sie alle Anweisungen, die Sie auf der Homepage des International Office zum Thema Nach der Ankunft finden.
Änderungen an Ihrem OLA
Bei Beginn des Auslandssemesters kann es noch zu Änderungen in Ihrer Kurswahl und somit auch an Ihrem OLA kommen. Bevor Sie diese vornehmen, klären Sie bitte zunächst wieder mit Ihrer Studienfachberatung, ob die Änderungen akzeptiert werden, da sie sich auf die Anrechnung auswirken können.
Es ist nicht notwendig, hierfür erneut das Formular Antrag auf Genehmigung auszufüllen, aber bewahren Sie bitte den E-Mail-Verkehr auf und leiten ihn bei finaler Fertigstellung des OLAs an das Erasmus-Büro weiter. Das geänderte OLA wird dann von uns bearbeitet und anschließend von der/dem ERASMUS-Koordinator:in der Partnerinstitution unterschrieben.
Unterlagen für die Stipendiumszahlung
Bei Ankunft lassen Sie sich bei der Gastuniversität bitte direkt die Confirmation auf Registration unterzeichnen. Diese reichen Sie bitte zusammen mit dem finalen OLA spätestens drei Wochen nach Studienbeginn per E-Mail bei Frau Cornelia Marx ein. Setzen Sie uns <erasmus.ewi(at)hu-berlin.de> bitte ins CC, damit wir über den weiteren Verlauf informiert sind.
Unvollständige, fehlende bzw. nicht fristgemäß eingereichte Unterlagen können zu einer Nichtauszahlung des Stipendiums kommen.
Zurück in Berlin
Beachten Sie hier wieder die Anweisungen, die Sie auf der Homepage des International Office zum Thema Am Ende des Aufenthalts finden.
Transcript of Records
Bitte reichen Sie nach Ihrer Rückkehr das Transcript of Records inklusive der Formulare zur Anerkennung beim Prüfungsamt ein. Eine Kopie des Transcripts schicken Sie bitte unbedingt an das ERAMUS-Büro.
Alle Formulare auf einen Blick
Hier finden Sie alle Formulare, die Sie im Rahmen Ihres Auslandsaufenthalt ausfüllen müssen oder hilfreich sein können. Sie erhalten diese in der Regel per Mail vom ERASMUS-Büro. Notfalls können Sie sich die Formulare aber auch selbstständig runterladen. Bei Rückfragen hilft das ERASMUS-Büro gerne weiter.