Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Erziehungswissenschaften

FAQs

Wie lange kann ich im Ausland studieren?

Sie können innerhalb eines akademischen Jahres ein Semester oder zwei Semester im Ausland studieren. Bei Trimestern sind die Regelungen etwas spezieller, schreiben Sie uns dazu gerne an. Ein Auslandsaufenthalt kann damit zwischen 3 Monaten und einem akademischen Jahr lang sein.

Die einzelnen Länder haben nicht zwingend die gleichen Semesterzeiten wie wir. Es ist daher ratsam, sich zeitig genug über die Semesterzeiten zu informieren, um Fristen und Termine einhalten zu können.

 

Wann kann ich mich für einen Auslandsaufenthalt bewerben?

Für einen Auslandsaufenthalt können Sie sich immer bis zum 31. Januar für das folgende akademische Jahr bewerben.

 

Welche Sprache/n muss ich beherrschen?

In der Bewerbung müssen Sie angeben, wie gut Sie die Sprache des Gastlandes bzw. die Unterrichtssprache (i.d.R. Englisch) beherrschen und einen Nachweis darüber einreichen. Je nach Gasthochschule können die Anforderungen an das Sprachniveau unterschiedlich sein. Für den Sprachnachweis können Sie gegebenenfalls einen Test am Sprachenzentrum ablegen.

Außerdem können Sie am Sprachenzentrum auch Sprachkurse besuchen, um sich auf den Aufenthalt vorzubereiten. Viele Gastuniversitäten bieten auch Intensiv-Sprachkurse vor Ort vor Semesterbeginn an oder einen semesterbegleitenden Sprachkurs, der an Ihrem Sprachniveau ansetzt.

 

Wie funktioniert die Förderung?

Das Erasmus-Stipendium deckt nicht alle Kosten, die bei einem Studium im Ausland auf Sie zukommen. Es ist als Beitrag zu Reise-, Sprach- oder höheren Lebenskosten im Gastland gedacht und wird für einen festgelegten Zeitraum entsprechend Ihres Studienaufenthaltes gewährt.

Je nachdem in welchem Land Sie studieren, variiert die Summe, die Sie erhalten. Das Erasmus-Programm stellt auch sicher, dass Sie an der Gasthochschule keine Studiengebühren zahlen müssen und gleichzeitig alles nutzen können, was die anderen Studieren auch nutzen (z.B. Onlinedienste oder Bibliotheken). Die Höhe der Erasmus-Förderung variiert je nach Dauer des Aufenthaltes und Gasthochschule und wird für jede*n Student*in individuell errechnet und auf dem Grant Agreement vermerkt, das Sie vor der Mobilität von uns bekommen und im Original unterschrieben an uns zurück geben.

 

Wie finde ich eine Wohnung vor Ort?

Informationen zu Unterkünften werden Ihnen meist von der Gastuniversität in Verbindung mit den Dokumenten zum Studienstart zugesandt. Unterkünfte der Universität sind häufig günstiger als der reguläre Wohnungsmarkt. Sie sollten sich aber auch hier umschauen, denn nicht immer können alle Erasmus-Studierende in den Unterkünften der Universität untergebracht werden.

 

Sollte ich ein Urlaubssemester beantragen?

Es besteht die Möglichkeit, sich an der HU beurlauben zu lassen während man im Ausland studiert. Sie bleiben in dieser Zeit weiterhin immatrikuliert, zahlen aber einen verringerten Semesterbeitrag. Wenn Sie sich von der Zahlung des Semestertickets befreien lassen möchten, müssen Sie den Antrag auf Beurlaubung rechtzeitig stellen (also nicht im schon laufenden Semester), rückwirkend kann die Reduzierung dann nicht bewilligt werden. Grundsätzlich gilt allerdings, dass Sie bis zu sechs Wochen nach Semesterbeginn an der HU Zeit haben, ein Urlaubssemester zu beantragen. Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie beim Immatrikulationsbüro. Im Studierenden Service Centre (SSC) können Sie sich auch noch einmal dazu beraten lassen. Außerdem zählen Urlaubssemester nur als Hochschulsemester, nicht jedoch als Fachsemester. Egal wie Sie sich entscheiden, vergessen Sie bitte nicht, sich zurückzumelden.

 

Wie viele ECTS muss ich erbringen und werden mir diese Leistungen am Ende auch an der HU anerkannt?

Noch vor Beginn Ihrer Mobilität legen Sie in einem Learning Agreement fest, welche Kurse Sie an der Gasthochschule studieren wollen und bekommen eine Zusage von Ihrer Heimatuniversität, dass diese Kurse die Voraussetzungen erfüllen, gleichwertig anerkannt zu werden. Dazu beraten Sie sich mit Ihrer jeweiligen Studienfachberatung oder den Modulverantwortlichen. Pro Semester werden 30 ECTS angestrebt.

Änderungen in Ihrer Kurswahl, die sich unter Umständen vor Ort ergeben, sprechen Sie auch ab, sodass Sie am Ende Ihres Auslandsstudiums die Gewissheit haben können, dass die gewählten Kurse anerkannt werden.

 

Wie funktioniert die Anerkennung meiner Leistungen?

Sie erhalten am Ende des Semesters ein Transcript of Records von der Gasthochschule, das Ihre Kurse und erbrachten Leistungen aufführt. Kurse, die Sie sich daraus anrechnen lassen möchten, tragen Sie in den Anerkennungsnachweis (den Sie zu Beginn Ihrer Mobilität zugeschickt bekommen) ein und gehen damit zur Studienfachberatung bzw. den Modulverantwortlichen, um sich die Äquivalenz der Kurse an der HU bestätigen zu lassen. Mit diesen beiden Papieren können Sie dann im Prüfungsbüro Ihre Leistungen in Agnes eintragen lassen.

 

Kann ich meinen Aufenthalt auch noch vor Ort verlängern?

Haben Sie sich ursprünglich für ein Semester beworben, möchten aber noch ein zweites Semester anhängen, ist das unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich:

  • Ihre Gast- und Ihre Heimatuniversität müssen jeweils zustimmen
  • die finanzielle Förderung kann in der Regel weitergeführt werden, muss aber zuvor an der HU geprüft werden
  • eine Verlängerung ist nur im Rahme eines akademischen Jahres (also vom WiSe zum SoSe) möglich, möchten Sie vom SoSe ins WiSe verlängern, ist eine erneute Bewerbung nötig.

 

Was passiert, wenn während des Aufenthaltes etwas Unvorhergesehenes eintritt oder ich nicht alle Kurse bestehe und am Ende weniger als 30 ECTS erreiche?

Auch in diesem Fall gilt: Keine Panik, auch solche Fälle gab es schon. Setzen Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung, dann versuchen wir gemeinsam, eine Lösung zu finden.