Ins Ausland - Outgoings
Über das Erasmus+-Programm haben BA-, MA- und PhD-Studierende der Erziehungswissenschaften sowie Lehramtsstudierende aller Institute der HU die Möglichkeit, im europäischen Ausland an einer unserer Partneruniversitäten zu studieren.
Partneruniversitäten
Das Institut für Erziehungswissenschaften hat zahlreiche Austauschverträge mit Universitäten an unterschiedlichsten Standorten in Europa. Unter dem folgenden Link können Sie sich die aktuelle Tabelle der Plätze an den Partneruniversitäten herunterladen und finden am Ende des Dokuments noch einmal eine Übersicht aller für die Bewerbung wichtiger Dokumente.
Partneruniversitäten (pdf)
Bewerbung
Sprachkenntnisse
Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+-Programms interessieren, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie bereits vorab gute Sprachkenntnisse der Landes- oder Unterrichtssprache (je nach Partneruniversität) besitzen müssen. Planen Sie Ihren Aufenthalt also frühzeitig, um sich ggf. noch die notwendigen Sprachkenntnisse anzueignen. Sprachgutachten können am Sprachenzentrum der HU Berlin erstellt werden.
Die Restplatzvergabe läuft bis zum 17. März 2024. Die Formalitäten sind dieselben wie im regulären Bewerbungsverfahren. Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis spätestens zum 10. März 2024 über das Bewerbungsportal MoveOn.
An folgenden Universitäten sind KEINE Plätze mehr frei: Helsinki, Bologna, Oslo, Universität Wien, Madrid, Las Palmas de Gran Canaria, Budapest.
Beratung
Das Erasmus-Büro des Instituts für Erziehungswissenschaften berät Sie gerne in allen Fragen zum Erasmus+-Programm. Bitte schicken Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie zu den aktuellen Sprechzeiten in das Erasmus-Büro.
Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal auf welchem Sie sich in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 31. Januar mit den folgenden Unterlagen bewerben:
- Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben (ca. 1 DIN A4-Seite: Warum möchte ich im Ausland studieren? Warum möchte ich an eine bestimmte Universität? Welches außerfachliche/ ehrenamtliche Engagement kann ich vorweisen? möglichst mit Nachweis)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der Studienleistungen (AGNES-Ausdruck, ggf. Bachelor-Zeugnis )
- Sprachnachweis nicht älter als 2 Jahre (in der Regel muss ein B2-Niveau vorliegen; Sprachnachweise können in Ausnahmefällen nachgereicht werden)
- Kopie der Studienbescheinigung
Bitte weisen Sie ggf. auf eine Zweitbewerbung an einem anderen Institut hin.
Bewerbungsverfahren
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist findet die Auswahl der Studierenden statt. Je nach Partneruniversität erhalten Sie bis spätestens Ende März eine Zu- oder Absage. Für den Fall, dass Ihr Erstwunsch nicht berücksichtigt werden kann, geben Sie bitte einen Zweit- oder sogar Drittwunsch an.
Achtung: Derzeit beträgt der Zuschuss je nach Land zwischen 330 und 450 €. Ein Semester wird mit 4,5 Monaten Zuschuss gefördert, zwei Semester mit 8,5 Monaten, ein Trimester mit 3 Monaten. Ggf. erfolgt eine taggenaue Abrechnung
Studierende mit Kind
Für im Ausland Alleinherziehende wird derzeit pro mitreisendem Kind eine finanzielle Unterstützung von 200 € pro Monat gezahlt. Die Geburtsurkunde des/r Kindes/r ist vor Reiseantritt einzureichen. Die Ausgaben für die Kinderbetreuung im Ausland sind zu belegen.
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Auslandsaufenthalt
Vorbereitung
In Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt lesen Sie bitte unbedingt die Seiten des International Office zu diesem Thema.
Die Partneruniversität wird Ihnen dann die Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens zukommen lassen. Oftmals muss hier noch einmal ein Bewerbungsbogen oder eine Online-Bewerbung für die Partnerhochschule ausgefüllt werden. Bitte halten Sie hierfür unbedingt alle Fristen ein, da es sonst unter Umständen zum Ausschluss vom Austausch kommen kann.
Sobald es möglich ist, sollten Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule informieren und geeignete Kurse auswählen. Bitte achten Sie darauf, dass es sich tatsächlich um die Kurse des entsprechenden Semesters handelt und nicht um die Kurse des laufenden Semesters. Sie machen sich sonst unter Umständen unnötig Arbeit. Achtung: Unsere ERAMSUS+-Verträge gelten NUR für den jeweiligen erziehungswissenschaftlichen oder pädagogischen Fachbereich. Sollten Sie auch Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen besuchen wollen, müssen wir VORAB mit der Partneruniversität klären, ob dies möglich ist.
Pro Semester sollten 25-30 ECTS (Credits) angestrebt werden. Bitte machen Sie sich bereits jetzt Gedanken darüber, in welches Modul die jeweiligen Kurse passen könnten und halten Sie Rücksprache mit dem/der entsprechenden Modulverantwortlichen, ob die geplanten Kurse in der gewünschten Form angerechnet werden können (bitte nutzen Sie hierfür möglichst das Formular „Antrag auf Genehmigung“). Kurse, die sich nicht in die Module einordnen lassen, können nach der Studienordnung von 2014 unter Umständen dem ÜWP-Bereich zugeordnet werden. Bei Fragen hierzu, können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.
Es empfiehlt sich generell, vorab ein Gespräch mit dem/der StudienfachberaterIn über den eigenen Studienverlaufsplan zu führen, um diesen optimal anzupassen.
Vor dem Aufenthalt muss zur Anrechnung der an der ausländischen Universität erbrachten Studienleistungen und Prüfungen ein Learning Agreement abgeschlossen werden. Dazu ist der vorherige Besuch der zuständigen Studienfachberatung und ein Beratungstermin im Erasmus-Büro notwendig.
Sind alle Kurse bestätigt, tragen Sie diese in ihr Learning Agreement ein und reichen die Anerkennungsformulare zusammen mit dem Learning Agreement im ERASMUS-Büro zur Unterschrift durch den Institutskoordinator ein.
Der bürokratische Aufwand hierfür erscheint zunächst recht hoch, erleichtert aber die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen am Ende ungemein. Bei Fragen zum Ablauf hilft Ihnen das ERASMUS-Büro jederzeit gerne weiter.
Während des Auslandsaufenthalts
Bitte befolgen Sie alle Anweisungen, die Sie auf der Homepage des International Office zum Thema „Nach der Ankunft“ und „Am Ende des Aufenthalts“ finden.
Sollten Sie Ihr Learning Agreement ändern müssen, klären Sie bitte zunächst wieder mit den Modulbeauftragten, ob die Änderungen akzeptiert werden. (Es ist nicht notwendig, hierfür erneut das Formular „Antrag auf Genehmigung“ auszufüllen, aber bewahren Sie bitte den E-Mail-Verkehr auf und reichen ihn am Ende ebenfalls für die Anerkennung ein.) Anschließend lassen Sie das geänderte Learning Agreement von der/dem ERASMUS-KoordinatorIn der Partnerinstitution unterschreiben und schicken es als Scan per Mail an das ERASMUS-Büro der Heimatuniversität.
Zurück in Berlin
Bitte reichen Sie nach Ihrer Rückkehr das Transcript of Records inklusive der Formulare zur Anerkennung beim Prüfungsamt ein. Eine Kopie des Transcripts schicken Sie bitte unbedingt an das ERAMUS-Büro als Nachweis für Ihre Akte.
Formulare
Hier finden Sie eine Aufstellung aller Formulare, die Sie im Rahmen Ihres Auslandsaufenthalt ausfüllen müssen. Sie erhalten diese in der Regel per Mail vom Erasmus-Büro. Notfalls können Sie sich die Formulare aber auch selbstständig runterladen. Bei Rückfragen hilft das Erasmus-Büro gerne weiter.
EU / Erasmus + Schweiz | |
Vor Beginn des Aufenthalts | |
Zu Beginn des Aufenthalts | Confirmation of Registration |
Am Ende des Aufenthalts | Confirmation for Student Stay Abroad |
Zur Info | Erasmus Studierendencharta |
Bei Verlängerungswunsch | Verlängerungsantrag |
Am Ende / Nach Abschluss des Aufenthalts (ggf.) | Härtefallantrag |