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Informationen zum Praktikum im BA EW (Modul 9.1/9.2)
Was gehört zum Praktikumsmodul 9.1/9.2?
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Praktikum (150 Stunden) – 6 LP
Nachweis: Offizielle Bescheinigung der Praktikumsstelle, die die Praktikumsdauer in Stunden ausweist.
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Übung – 2 LP
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Modulabschlussprüfung/Praktikumsbericht – 2 LP
Wie wähle ich eine Praktikumsstelle aus?
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Die Suche der Praktikumsstelle liegt in Ihrer Verantwortung. Das Praktikum sollte in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kultur und/oder Gesellschaft liegen. Konkret lautet die Studienordnung hier
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Modul 9.1.: "Praktikum, in dem eigene Erziehungs-, Beratungs- und Lehrerfahrungen im Mittelpunkt stehen, beispielsweise in Kindergärten, Schulen, sozialen Einrichtungen, in der Erwachsenenbildung sowie in anderen relevanten pädagogischen
Bereichen.
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Modul 9.2.: "Praktikum, in dem die forschende, konzeptionelle und organisatorische Arbeit in bildungsrelevanten Kontexten im Mittelpunkt steht. Mögliche Praktikumsorte sind beispielsweise universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, unterschiedliche Stellen der Bildungsorganisation und -verwaltung, staatliche wie private Anbieter von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten u.v.m."
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Bei Rückfragen hierzu kontaktieren Sie die Praktikumsberatung.
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Die Wahl der Praktikumsstelle und der Fokus des Praktikums sind vor Beginn des Praktikums mit einer Prüferin bzw. einem Prüfer abzusprechen.
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Bescheinigungen für die Praktikumsstelle, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, erhalten Sie im Prüfungsbüro des Instituts für Erziehungswissenschaften. Schreiben Sie hierfür eine formlose Mail an das Prüfungsbüro.
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Informationen zum Unfallversicherungsschutz: Die Studierenden sind nicht über die Humboldt Universität zu Berlin unfallversichert, da kein unmittelbarer Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika besteht. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger: Bei Hochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzung für abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in den Studien- oder Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII). Quelle: https://www.unfallkasse-berlin.de/studierende/faqs-studierende
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Bei Fragen zur Suche und Auswahl der Praktikumsstelle wenden Sie sich an die Praktikumsberatung.
Wie finde ich eine Prüferin bzw. einen Prüfer?
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Als Prüferinnen und Prüfer kommen alle hauptamtlichen Professor:innen und sowie alle hauptamtlichen Privatdozent:innen des Instituts für Erziehungswissenschaften in Frage. Hier finden Sie eine Auflistung der Professuren.
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Sprechen Sie die Professor:in/Privatdozent:in an, in deren bzw. dessen Arbeitsbereich Sie Ihr geplantes Praktikum am ehesten verorten würden.
Wie sieht die Modulabschlussprüfung (unbenotet) aus?
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Als Modulabschlussprüfung ist ein fachwissenschaftlicher Praktikumsbericht anzufertigen.
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Ziel: Reflexion der Praktikumserfahrungen im Lichte fachwissenschaftlicher Aspekte und persönlicher Entwicklungsperspektiven.
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Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Praktikumsberichts besprechen Sie bitte vorab mit dem/der Prüfer:in/ Hier. Sie können beispielhaft die Anforderungen an Praktikumsberichte einsehen, die von einigen Professor:innen konkret festgelegt wurden:
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Umfang: ca. 25.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht 10 Seiten à 2500 Zeichen).
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Der Bericht wird von der Prüferin bzw. dem Prüfer begutachtet und ist unbenotet.
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Beachten Sie die entsprechenden Prüfungs- und Anmeldezeiträume, um den Praktikumsbericht als Modulabschlussprüfung/ MAP anzumelden.
Was ist, wenn ich bereits eine pädagogische Tätigkeit ausgeübt habe oder aktuell ausübe und mir diese anerkennen lassen möchte?
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Bereits absolvierte pädagogische Tätigkeiten (z.B. die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen aber auch Erwachsenen) können in vielen Fällen anerkannt werden. Hier ist die Praktikumsberatung zuständig.
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Voraussetzungen für die Anerkennung/vorzulegende Unterlagen:
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Offizielle Bescheinigung der Tätigkeitsstelle unter Angabe des Zeitraums, des Zeitumfangs (Stundenzahl insgesamt, nicht nur Wochenstunden!) und einer kurzen Beschreibung der konkreten Tätigkeiten
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Zusage eines/einer Gutachter:in, dass er/sie einen Bericht über die geleistete Tätigkeit im Rahmen des Moduls 9.1/9.2 begutachten wird. Hier reicht eine formlose Mail oder die Nennung des Namens der/des Gutachters/Gutachterin.
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Übersicht bisher erbrachter Studienleistungen (Auszug aus AGNES). Damit wird der Nachweis erbracht, dass das Praktikum/die pädagogische Tätigkeit nicht bereits in einem anderen abgeschlossenen BA- oder MA-Studiengang oder einem anderen Modul angerechnet wurde.
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Ein ausgefüllter "Antrag auf Anerkennung anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen". Den Antrag finden Sie hier.
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Senden Sie alle Nachweise/Unterlagen als PDF-Datei an die Praktikumsberatung. Bitte achten Sie auf die Benennung der Dateien: Diese muss Ihren Nachnamen und Ihre Matrikelnummer beinhalten. Nach einer Prüfung der Unterlagen wird dann die Anerkennung der pädagogischen Tätigkeit in die Wege geleitet.
Was ist noch zu beachten?
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Das Praktikum/die pädagogische Tätigkeit kann jederzeit sowohl vor als auch nach der Übung absolviert werden.
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Die Übung im Modul 9.1/9.2 wird nur im Sommersemester angeboten.
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Wählen Sie Ihr Praktikum/Ihre pädagogische Tätigkeit gezielt aus. Zusammen mit dem Überfachlichen Wahlpflichtbereich, Ihrem Zweitfach und der BA-Arbeit können Sie hier gezielt Schwerpunkte setzen. Nutzen Sie auch die Praktikumsbörse "Sprungbrett" zur Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle.
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Zum Abschluss des Moduls füllen Sie einen Modulschein aus, auf dem der/die Gutachter:in die Praktikumsleistung bestätigt. Den Schein reichen Sie am besten zusammen mit dem Praktikumsbericht bei der/dem Gutachter:in ein und heften die Bestätigung der Tätigkeitsstelle mit an. Der vom Gutachter:in unterschriebene Schein kann beim Prüfungsbüro eingereicht werden. Die Bestätigung des Bestehens der MAP (Praktikumsbericht) erfolgt über den/die Gutachter:in direkt in AGNES.