Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Studienfachberatung BA und MA Erziehungswissenschaften

Ich studiere Erziehungswissenschaften im Kernfach des Kombinationsbachelors


 

Der Überfachliche Wahlpflichtbereich (ÜWP) im Kernfach Erziehungswissenschaften umfasst 20 Leistungspunkte. Diese werden ohne Note berücksichtigt.
Der überfachliche Kompetenzerwerb dient der Herstellung disziplinenübergreifender Bezüge und der Aneignung von Schlüsselqualifikationen (vgl. auch § 67 der ZSP-HU).
Als Bachelorstudierende dürfen Sie im ÜWP ausschließlich Bachelorangebote wahrnehmen.
Sie haben folgende Optionen, sich Veranstaltungen im ÜWP anerkennen zu lassen:
  • In der Regel belegen Sie komplette Module oder Kurse, die andere Fächer und Einrichtungen der Humboldt-Universität für den ÜWP anbieten. Es werden alle Module angerechnet, die Ihnen andere Fächer und Einrichtungen als erfolgreich absolviert bescheinigen. Neben fachlichen Modulen können Sie so z.B. auch Angebote des Sprachenzentrums oder des Career Centers belegen.
  • Dies gilt auch für Module anderer Bachelorstudiengänge des Instituts für Erziehungswissenschaften. Sofern es dort spezielle ÜWP-Angebote gibt, müssen Sie sich über AGNES einschreiben und können nur dann teilnehmen, wenn Sie einen Platz in der entsprechenden Lehrveranstaltung erhalten. Sofern es in einem Studiengang keine speziellen ÜWP-Angebote gibt, kann die Teilnahme nur in Absprache mit den jeweiligen Dozierenden erfolgen.
  • Sie können auf Antrag beim Prüfungsausschuss auch Lehrangebote des Bachelorstudiengangs Erziehungswissenschaften belegen, die Sie nicht in Ihrem Pflicht- und Fachlichen Wahlpflichtbereich belegen müssen.
  • In Frage kommen darüber hinaus auch alle Lehrveranstaltungen, die Sie in AGNES unter „Institut für Erziehungswissenschaften“/„Zusätzliche Veranstaltungen/Projekttutorien“ finden – insofern diese Lehrveranstaltungen nicht ausschließlich einem Masterstudiengang zugeordnet sind.
  • Bitte beachten Sie, dass prinzipiell auch die Möglichkeit besteht, die Mitarbeit in Gremien der studentischen und akademischen Selbstverwaltung im ÜWP anerkennen zu lassen.
Sollten Sie aus fachlichen Erwägungen beabsichtigen, anstelle kompletter Module mehrere Einzelveranstaltungen zu belegen, beachten Sie bitte Folgendes:
Im ÜWP gilt das „Anbieterprinzip“, d.h. ÜWP-Angebote werden nach den Regeln der anbietenden Fächer und Einrichtungen absolviert und im dortigen Prüfungsbüro verbucht.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei den „Anbietern“ der Lehrangebote, die Sie in Ihrem ÜWP belegen möchten, über die Modalitäten der Leistungspunktevergabe – insbesondere mit Blick auf die Frage, ob komplette Module oder nur einzelne Lehrveranstaltungen absolviert werden dürfen.
  • In Ausnahmefällen können Sie Leistungen für den ÜWP anrechnen lassen, die Sie außerhalb der Humboldt-Universität erbracht haben, z.B. an anderen Hochschulen im In- und Ausland. Wenn Sie diese Leistungen anrechnen lassen möchten, stellen Sie einen formlosen Antrag an die Studienfachberatung und fügen diesem Nachweise (z.B. Leistungsbescheinigungen, inhaltliche Beschreibungen, Teilnahmenachweise o.ä.) bei. Die Nachweise sollten auch Angaben über Dauer und Stundenumfang Ihrer Teilnahme enthalten.
  • Reichen Sie in einer E-Mail folgende Unterlagen bei Nicole Borsutzky unter studienfachberatung-ewi@hu-berlin.de als PDF ein. Das PDF kennzeichnen Sie bitte wie folgt: Nachname_Matrikelnr; Beispiel: Muster_123456
  • Weitere Tipps finden Sie im "FAQ Überfachlicher Wahlpflichtbereich" und in den "Informationen zum Überfachlichen Wahlpflichtbereich".
Stand: November 2023