Informationen für alle Studierende der Erziehungswissenschaften
Informationsveranstaltungen am 19. Juli und 12. Oktober 2023 zur Strukturierung des Studienangebots ab dem Wintersemester 2023/24 aufgrund von Änderungen der Studien- und Prüfungsordnungen im Bachelor und Master Erziehungswissenschaften
- Do, 12.10.2023, 10-12 Uhr, Raum 3075, Unter den Linden 6: Informationsveranstaltung für Studierende des Bachelor Erziehungswissenschaften Kern- und Zweitfach zur neuen SPO 2023 (Link)
- Do, 12.10.2023, 14-16 Uhr, Raum 3075, Unter den Linden 6: Informationsveranstaltung für Studierende des Master Erziehungswissenschaften zur neuen SPO 2023 (Link)
_____________________________
Informationen für Studierende im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaften zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung vom 16. September 2020 (AMB 63/2020)
Liebe Studierende,
ab dem 1. Oktober 2023 tritt eine neue fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaften in Kraft, die im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU veröffentlicht ist (Nr. 37/2023; Link).[1]
Das bedeutet für Ihren weiteren Studienverlauf:
- Wenn Sie bereits vor dem Wintersemester 2023/2024 Ihr Studium aufgenommen haben, können Sie bis zum 30. September 2026 Ihr Studium nach Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsordnung abschließen. Beachten Sie aber bitte, dass es mit der Einführung der neuen Studienordnung zu Änderungen im Lehrangebot kommt, die Sie in Ihrer Studienverlaufsplanung berücksichtigen müssen. Zur Strukturierung des Bachelorstudiengang ab WS 2023/24 werden Sie auf dieser Seite ausführlich informiert LINK.
- Sie haben die Möglichkeit, ab sofort in die neue Studien- und Prüfungsordnung zu wechseln. Ein Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, aber nicht verpflichtend! Sie können entweder ganz einfach dem Prüfungsbüro per E-Mail mitteilen, dass Sie in die neue Studien- und Prüfungsordnung wechseln möchten. Oder Sie nutzen das Formular samt der Äquivalenztabelle zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, das Sie auf der Webseite der Studienfachberatung finden.
Mit Ablauf des 30. September 2026 tritt die Studienordnung vom 16. September 2020 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 63/2020) außer Kraft. Bis 30. September 2026 müssen alle ausstehenden Leistungen und Prüfungen erbracht und bestanden (also benotet) sein. Das schließt auch die Abschlussarbeit ein. Der Abschluss muss sich also bis zum 30. September 2025 generiert haben. Nach Außerkrafttreten der Studienordnung vom 16. September 2020 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 63/2020) erfolgt der automatische Wechsel in die neue Studien- und Prüfungsordnung und die bereits erbrachten Leistungen werden gemäß § 110 ZSP-HU angerechnet
[1] Die Studierenden werden per Post über die Änderung informiert.
Informationen für Studierende im Masterstudiengang Erziehungswissenschaften zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung vom 01. Juli 2014 (AMB 40/2014) einschließlich der ersten Änderung vom 30. September 2016 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 62/2016)
Liebe Studierende,
ab dem 1. Oktober 2023 tritt eine neue fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaften in Kraft, die im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU veröffentlicht ist (Nr. 47/2023; Link).[1]
Das bedeutet für Ihren weiteren Studienverlauf folgendes:
- Wenn Sie bereits vor dem Wintersemester 2023/2024 Ihr Studium aufgenommen haben, können Sie bis zum 30. September 2025 Ihr Studium nach Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsordnung abschließen. Beachten Sie aber bitte, dass es mit der Einführung der neuen Studienordnung zu Änderungen im Lehrangebot kommt, die Sie in Ihrer Studienverlaufsplanung berücksichtigen müssen. Zur Strukturierung des Masterstudiengangs ab WS 2023/24 werden Sie auf dieser Seite ausführlich informiert LINK.
- Sie haben die Möglichkeit, ab sofort in die neue Studien- und Prüfungsordnung zu wechseln. Ein Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, aber nicht verpflichtend! Sie können entweder ganz einfach dem Prüfungsbüro per E-Mail mitteilen, dass Sie in die neue Studien- und Prüfungsordnung wechseln möchten. Oder Sie nutzen das Formular samt der Äquivalenztabelle zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, das Sie auf der Webseite der Studienfachberatung finden.
Mit Ablauf des 30. September 2025 tritt die Studienordnung vom 1. Juli 2014 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 40/2014) einschließlich der ersten Änderung vom 30. September 2016 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 62/2016) außer Kraft. Bis 30. September 2025 müssen alle ausstehenden Leistungen und Prüfungen erbracht und bestanden (also benotet) sein. Das schließt auch die Abschlussarbeit ein. Der Abschluss muss sich also bis zum 30. September 2025 generiert haben. Nach Außerkrafttreten der Studienordnung vom 1. Juli 2014 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 40/2014) einschließlich der ersten Änderung vom 30. September 2016 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 62/2016) erfolgt der automatische Wechsel in die neue Studien- und Prüfungsordnung und die bereits erbrachten Leistungen werden gemäß § 110 ZSP-HU angerechnet
[1] Die Studierenden werden nach der Veröffentlichung noch per Post über die Änderung informiert.
Kontakt und Beratung
Bei allen Fragen rund um die neuen Studien- und Prüfungsordnungen sowie Ihren Studienverlauf wenden Sie sich gerne an die Studienfachberatung während der Sprechzeiten (mit Anmeldung; siehe Link) oder via E-Mail unter studienfachberatung-ewi[at]hu-berlin.de