Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Studienfachberatung BA und MA Erziehungswissenschaften

Ich studiere NICHT den Masterstudiengang Erziehungswissenschaften



Wenn Sie NICHT den Masterstudiengang Erziehungswissenschaften studieren und für den Überfachlichen Wahlpfichtbereich (ÜWP) Ihres Masterstudiengangs Angebote aus dem Masterstudiengang Erziehungswissenschaften belegen möchten, gilt folgendes:
  • In der Regel absolvieren Sie komplette Module. In Frage kommen dafür alle Module, die Sie in AGNES unter „Überfachlicher Wahlpflichtbereich“ / „Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät“ / „Institut für Erziehungswissenschaften“ / „Angebote aus dem Masterstudiengang Erziehungswissenschaften“ finden.
  • Sie müssen sich in AGNES zu den Modulen anmelden und können nur dann teilnehmen, wenn Sie einen Platz in der entsprechenden Lehrveranstaltung erhalten.
  • Sollten Sie ein Modul aus zwingenden Gründen nicht abschließen können, werden Ihnen die Leistungspunkte für Lehrveranstaltungen, die Sie einschließlich aller Arbeitsleistungen vollständig absolviert haben, dennoch erteilt. Ob Ihr Studiengang für den ÜWP jedoch auch einzelne Veranstaltungen anerkennt, müssen Sie dort klären (s.u.). Sollten Sie ein Modul aus zwingenden Gründen nicht abschließen können, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.
  • Bei Fragen zu ÜWP-Angeboten aus dem Masterstudiengang Erziehungswissenschaften wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.
  • Achtung: Bachelorstudierende dürfen für ihren ÜWP die Angebote aus dem Masterstudiengang Erziehungswissenschaften nicht nutzen.
  • Weitere Tipps finden Sie im "FAQ Überfachlicher Wahlpflichtbereich" und in den "Informationen zum Überfachlichen Wahlpflichtbereich".
ÜWP-Angebote werden nach den Regeln der anbietenden Fächer absolviert („Anbieterprinzip“), d.h. Sie müssen alle in der Studienordnung für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaften definierten Leistungen erbringen. Bei kompletten Modulen umfasst dies auch eine benotete Modulabschlussprüfung.
Da ÜWP-Leistungen jedoch nach den Regeln Ihres Studiengangs angerechnet werden, obliegt es Ihrer Verantwortung, sich dort rechtzeitig nach den Anrechnungsmodalitäten zu informieren – bspw. mit Blick auf die Frage, ob nur komplette Module oder auch einzelne Lehrveranstaltungen angerechnet werden können.