Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Studienfachberatung BA und MA Erziehungswissenschaften

Informationen zum Praktikum (Modul BA EW 9.1 bzw. 9.2)



Was gehört zum Modul?
  • Praktikum (150 Stunden) – 6 LP
Nachweis: Bescheinigung der Praktikumsstelle, die die Praktikumsdauer in Stunden ausweist (siehe Hinweise unten).
  • Übung – 2 LP
  • Modulabschlussprüfung – 2 LP
     

Umfasst das Praktikum 200 Stunden (= 8 LP), kann auf den Besuch der Übung verzichtet werden.

 

 
Praktikumsberatung und -anerkennung
  • Bei Fragen zur Suche und Auswahl der Praktikumsstelle sowie zur Anerkennung des Praktikums wenden Sie sich an die Praktikumsberatung, Dr. Severin Sales Rödel.
  • Zur Anerkennung: Reichen Sie in einer E-Mail folgende Unterlagen bei der Praktikumsberatung jeweils als PDF ein - das PDF kennzeichnen Sie bitte wie folgt: Nachname_Matrikelnr; Beispiel: Muster_123456:
Wie wähle ich eine Praktikumsstelle aus?
  • Die Suche der Praktikumsstelle liegt in Ihrer Verantwortung. Das Praktikum sollte in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kultur und/oder Gesellschaft liegen. Bei Rückfragen hierzu kontaktieren Sie die Studienfachberatung.
  • Die Wahl der Praktikumsstelle und der Fokus des Praktikums sind vor Beginn des Praktikums mit einer Prüferin bzw. einem Prüfer abzusprechen.
  • Bescheinigungen für die Praktikumsstelle, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, erhalten Sie im Prüfungsbüro des Instituts für Erziehungswissenschaften.
  • Nutzen Sie auch die Praktikumsbörse "Sprungbrett" zur Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle.
Wie finde ich eine Prüferin bzw. einen Prüfer für den Praktikumsbericht?
  • Als Prüferinnen und Prüfer kommen alle hauptamtlichen Professorinnen und Professoren sowie alle hauptamtlichen Privatdozentinnen und Privatdozenten des Instituts für Erziehungswissenschaften in Frage. Hier finden Sie eine Übersicht (Link).
  • Sprechen Sie die Professorin/Privatdozentin bzw. den Professor/Privatdozenten an, in deren bzw. dessen Arbeitsbereich Sie Ihr geplantes Praktikum am ehesten verorten würden.
  • Thema und Inhalt des Berichtes sowie Details der Ausgestaltung besprechen Sie direkt mit der ausgewählten Betreuung ab. Einige Professuren haben zum Verfassen des Praktikumsberichtes weiterführende Informationen zusammengestellt.
Wie sieht die Modulabschlussprüfung aus?
  • Als Modulabschlussprüfung ist ein fachwissenschaftlicher Praktikumsbericht anzufertigen.
  • Ziel: Reflexion der Praktikumserfahrungen im Lichte fachwissenschaftlicher Aspekte und persönlicher Entwicklungsperspektiven.
  • Umfang: ca. 25.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht 10 Seiten à 2500 Zeichen).
  • Der Bericht wird von der Prüferin bzw. dem Prüfer begutachtet und ist unbenotet.
  • Beachten Sie die entsprechenden Prüfungs- und Anmeldezeiträume, um den Praktikumsbericht als Modulabschlussprüfung anzumelden.
Was ist, wenn ich bereits ein Praktikum absolviert habe oder einer pädagogischen Tätigkeit nachgehe?
  • Bereits absolvierte Praktika bzw. pädagogische Tätigkeiten können in vielen Fällen anerkannt werden.
  • Voraussetzungen für die Anerkennung:
    • Offizielle Bescheinigung der Praktikums- bzw. Tätigkeitsstelle unter Angabe des Zeitraums, des Zeitumfangs und einer kurzen Beschreibung des Inhalts der Tätigkeit (Bitte zeitliche Dauer s.o. beachten!)
    • Die gewählte Prüferin bzw. der gewählte Prüfer erkennt das Praktikum bzw. die Tätigkeit als Praktikum an.
    • Das Praktikum/die pädagogische Tätigkeit darf nicht bereits in einem anderen abgeschlossenen BA- oder MA-Studiengang angerechnet worden sein.
    • Besuchen Sie mit der Bescheinigung Ihrer Praktikums- bzw. Tätigkeitsstelle die Sprechstunde der Studienfachberatung (ohne Voranmeldung; Sprechzeiten siehe Webseite) zwecks Vorbereitung des Antrages auf Anerkennung.
Was ist noch zu beachten?
  • Das Praktikum/die pädagogische Tätigkeit kann jederzeit sowohl vor als auch nach der Übung absolviert werden. Das Praktikum kann als Block (z.B. in der vorlesungsfreien Zeit) oder auch über einen längeren Zeitraum absolviert werden.
  • Die Übung wird nur im Sommersemester angeboten.
  • Wählen Sie Ihr Praktikum/Ihre pädagogische Tätigkeit gezielt aus. Zusammen mit dem Überfachlichen Wahlpflichtbereich, Ihrem Zweitfach und der BA-Arbeit können Sie hier gezielt Schwerpunkte setzen.
  • Hinweise zum Versicherungsschutz und Arbeitsrecht finden Sie hier.