Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Erziehungswissenschaften

Informationen zum Praktikum MA EW (Modul 8)

Was gehört zum Praktikumsmodul 8?
  • Praktikum (150 Stunden) – 6 LP
Nachweis: Bescheinigung der Praktikumsstelle, die die Praktikumsdauer in Stunden ausweist.
  • Übung – 2 LP
  • Modulabschlussprüfung/Praktikumsbericht – 2 LP

Umfasst das Praktikum 200 Stunden (= 8 LP), kann auf den Besuch der Übung verzichtet werden.

 

 
Wie wähle ich eine Praktikumsstelle aus?
  • Die Suche der Praktikumsstelle liegt in Ihrer Verantwortung. Das Praktikum sollte in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kultur und/oder Gesellschaft liegen (laut Studienordnung: "Eigene Erziehungs-, Beratungs- und Lehrerfahrungen und / oder forschende, konzeptionelle und organisatorische Tätigkeiten in bildungsrelevanten Kontexten"). Bei Rückfragen hierzu kontaktieren Sie die Praktikumsberatung, Dr. Severin Sales Rödel.
  • Die Wahl der Praktikumsstelle und der Fokus des Praktikums sind vor Beginn des Praktikums mit einer Prüferin bzw. einem Prüfer abzusprechen.
  • Bescheinigungen für die Praktikumsstelle, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, erhalten Sie im Prüfungsbüro des Instituts für Erziehungswissenschaften.
  • Bei Fragen zur Suche und Auswahl der Praktikumsstelle wenden Sie sich an die Praktikumsberatung, Dr. Severin Sales Rödel.
 
Wie finde ich eine Prüferin bzw. einen Prüfer?
  • Als Prüferinnen und Prüfer kommen alle hauptamtlichen Professor*innen und sowie alle hauptamtlichen Privatdozent*innen des Instituts für Erziehungswissenschaften in Frage. Hier finden Sie eine Auflistung der Professuren.
  • Sprechen Sie die Professor*in/Privatdozent*in an, in deren bzw. dessen Arbeitsbereich Sie Ihr geplantes Praktikum am ehesten verorten würden.
 
Wie sieht die Modulabschlussprüfung aus?
  • Als Modulabschlussprüfung ist ein fachwissenschaftlicher Praktikumsbericht anzufertigen.
  • Ziel: Reflexion der Praktikumserfahrungen im Lichte fachwissenschaftlicher Aspekte und persönlicher Entwicklungsperspektiven.
  • Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Praktikumsberichts besprechen Sie bitte vorab mit dem/der Prüfer*in. Sie können hier auch Anforderungen an Praktikumsberichte einsehen, die von einigen Professor*innen konkret festgelegt wurden:
  • Umfang: ca. 25.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht 10 Seiten à 2500 Zeichen).
  • Der Bericht wird von der Prüferin bzw. dem Prüfer begutachtet und ist unbenotet.
  • Beachten Sie die entsprechenden Prüfungs- und Anmeldezeiträume, um den Praktikumsbericht als Modulabschlussprüfung anzumelden.
 
Was ist, wenn ich bereits eine pädagogische Tätigkeit ausgeübt habe oder aktell ausübe?
  • Bereits absolvierte pädagogische Tätigkeiten können in vielen Fällen anerkannt werden. Dafür ist die Praktikumsberatung (Dr. Rödel) zuständig.
  • Voraussetzungen für die Anerkennung/vorzulegende Unterlagen:
    • Offizielle Bescheinigung der Tätigkeitsstelle unter Angabe des Zeitraums, des Zeitumfangs (Stundenzahl insgesamt, nicht nur Wochenstunden!) und einer kurzen Beschreibung des Inhalts der Tätigkeit (Bitte zeitliche Dauer s.o. beachten!)
    • Zusage eines/einer Gutachter*in, dass er/sie einen Bericht über die geleistete Tätigkeit im Rahmen des Moduls 8 begutachten wird. Hier reicht eine formlose Mail oder die Nennung des Namens der/des Gutachters/Gutachterin.
    • Übersicht bisher erbrachter Studienleistungen (Bachelor und Master, Auszug aus AGNES). Damit wird der Nachweis erbracht, dass dass Praktikum/die pädagogische Tätigkeit nicht bereits in einem anderen abgeschlossenen BA- oder MA-Studiengang oder einem anderen Modul angerechnet wurde.
    • Ein ausgefüllter Antrag auf Anerkennung anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen. Den Antrag finden Sie hier.
  • Senden Sie alle Nachweise/Unterlagen als PDF-Datei an die Praktikumsberatung (Dr. Rödel). Bitte achten Sie auf die Benennung der Dateien: Diese muss Ihren Nachnamen und Ihre Matrikelnummer beinhalten. Nach einer Prüfung der Unterlagen wird dann die Anerkennung der pädagogischen Tätigkeit in die Wege geleitet. 

 

Was ist noch zu beachten?
  • Das Praktikum/die pädagogische Tätigkeit kann jederzeit sowohl vor als auch nach der Übung absolviert werden.
  • Die Übung wird nur im Wintersemester angeboten.
  • Wählen Sie Ihr Praktikum/Ihre pädagogische Tätigkeit gezielt aus. Zusammen mit dem Überfachlichen Wahlpflichtbereich und Ihrer MA-Arbeit können Sie hier gezielt Schwerpunkte setzen.
  • Zum Abschluss des Moduls füllen Sie einen Modulschein aus, auf dem der/die Gutachter*in die Praktikumsleistung bestätigt. Den Schein reichen Sie am besten zusammen mit dem Praktikumsbericht bei der/dem Gutachter*in ein und heften die Bestätigung der Tätigkeitsstelle mit an. Der vom Gutachter*in unterschriebene Schein kann beim Prüfungsbüro eingereicht werden. Die Bestätigung des Bestehens der MAP (Praktikumsbericht) erfolgt über den/die Gutachter*in direkt in AGNES.