Informationen zum Praktikum MA EW (Modul 8)
Was gehört zum Praktikumsmodul 8?
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Praktikum (150 Stunden) – 6 LP
Nachweis: Bescheinigung der Praktikumsstelle, die die Praktikumsdauer in Stunden ausweist.
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Übung – 2 LP
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Modulabschlussprüfung/Praktikumsbericht – 2 LP
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Wie wähle ich eine Praktikumsstelle aus?
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Die Suche der Praktikumsstelle liegt in Ihrer Verantwortung. Das Praktikum sollte in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kultur und/oder Gesellschaft liegen (laut Studienordnung: "Eigene Erziehungs-, Beratungs- und Lehrerfahrungen und / oder forschende, konzeptionelle und organisatorische Tätigkeiten in bildungsrelevanten Kontexten"). Bei Rückfragen hierzu kontaktieren Sie die Praktikumsberatung, Dr. Severin Sales Rödel.
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Die Wahl der Praktikumsstelle und der Fokus des Praktikums sind vor Beginn des Praktikums mit einer Prüferin bzw. einem Prüfer abzusprechen.
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Bescheinigungen für die Praktikumsstelle, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, erhalten Sie im Prüfungsbüro des Instituts für Erziehungswissenschaften.
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Bei Fragen zur Suche und Auswahl der Praktikumsstelle wenden Sie sich an die Praktikumsberatung, Dr. Severin Sales Rödel.
Wie finde ich eine Prüferin bzw. einen Prüfer?
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Als Prüferinnen und Prüfer kommen alle hauptamtlichen Professor*innen und sowie alle hauptamtlichen Privatdozent*innen des Instituts für Erziehungswissenschaften in Frage. Hier finden Sie eine Auflistung der Professuren.
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Sprechen Sie die Professor*in/Privatdozent*in an, in deren bzw. dessen Arbeitsbereich Sie Ihr geplantes Praktikum am ehesten verorten würden.
Wie sieht die Modulabschlussprüfung aus?
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Als Modulabschlussprüfung ist ein fachwissenschaftlicher Praktikumsbericht anzufertigen.
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Ziel: Reflexion der Praktikumserfahrungen im Lichte fachwissenschaftlicher Aspekte und persönlicher Entwicklungsperspektiven.
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Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Praktikumsberichts besprechen Sie bitte vorab mit dem/der Prüfer*in. Sie können hier auch Anforderungen an Praktikumsberichte einsehen, die von einigen Professor*innen konkret festgelegt wurden:
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Umfang: ca. 25.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht 10 Seiten à 2500 Zeichen).
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Der Bericht wird von der Prüferin bzw. dem Prüfer begutachtet und ist unbenotet.
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Beachten Sie die entsprechenden Prüfungs- und Anmeldezeiträume, um den Praktikumsbericht als Modulabschlussprüfung anzumelden.
Was ist, wenn ich bereits eine pädagogische Tätigkeit ausgeübt habe oder aktell ausübe?
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Bereits absolvierte pädagogische Tätigkeiten können in vielen Fällen anerkannt werden. Dafür ist die Praktikumsberatung (Dr. Rödel) zuständig.
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Voraussetzungen für die Anerkennung/vorzulegende Unterlagen:
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Offizielle Bescheinigung der Tätigkeitsstelle unter Angabe des Zeitraums, des Zeitumfangs (Stundenzahl insgesamt, nicht nur Wochenstunden!) und einer kurzen Beschreibung des Inhalts der Tätigkeit (Bitte zeitliche Dauer s.o. beachten!)
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Zusage eines/einer Gutachter*in, dass er/sie einen Bericht über die geleistete Tätigkeit im Rahmen des Moduls 8 begutachten wird. Hier reicht eine formlose Mail oder die Nennung des Namens der/des Gutachters/Gutachterin.
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Übersicht bisher erbrachter Studienleistungen (Bachelor und Master, Auszug aus AGNES). Damit wird der Nachweis erbracht, dass dass Praktikum/die pädagogische Tätigkeit nicht bereits in einem anderen abgeschlossenen BA- oder MA-Studiengang oder einem anderen Modul angerechnet wurde.
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Ein ausgefüllter Antrag auf Anerkennung anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen. Den Antrag finden Sie hier.
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Senden Sie alle Nachweise/Unterlagen als PDF-Datei an die Praktikumsberatung (Dr. Rödel). Bitte achten Sie auf die Benennung der Dateien: Diese muss Ihren Nachnamen und Ihre Matrikelnummer beinhalten. Nach einer Prüfung der Unterlagen wird dann die Anerkennung der pädagogischen Tätigkeit in die Wege geleitet.
Was ist noch zu beachten?
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Das Praktikum/die pädagogische Tätigkeit kann jederzeit sowohl vor als auch nach der Übung absolviert werden.
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Die Übung wird nur im Wintersemester angeboten.
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Wählen Sie Ihr Praktikum/Ihre pädagogische Tätigkeit gezielt aus. Zusammen mit dem Überfachlichen Wahlpflichtbereich und Ihrer MA-Arbeit können Sie hier gezielt Schwerpunkte setzen.
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Zum Abschluss des Moduls füllen Sie einen Modulschein aus, auf dem der/die Gutachter*in die Praktikumsleistung bestätigt. Den Schein reichen Sie am besten zusammen mit dem Praktikumsbericht bei der/dem Gutachter*in ein und heften die Bestätigung der Tätigkeitsstelle mit an. Der vom Gutachter*in unterschriebene Schein kann beim Prüfungsbüro eingereicht werden. Die Bestätigung des Bestehens der MAP (Praktikumsbericht) erfolgt über den/die Gutachter*in direkt in AGNES.