Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Erziehungswissenschaften

Informationen zum Praktikum MA EW (Modul 8)

Was gehört zum Praktikumsmodul 8?
  • Praktikum (150 Stunden) – 6 LP
Nachweis: Offizielle Bescheinigung der Praktikumsstelle, die die Praktikumsdauer in Stunden ausweist.
  • Übung – 2 LP
  • Modulabschlussprüfung/Praktikumsbericht – 2 LP
 
Wie wähle ich eine Praktikumsstelle aus?
  • Die Suche der Praktikumsstelle liegt in Ihrer Verantwortung. Das Praktikum sollte in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kultur und/oder Gesellschaft liegen (laut Studienordnung: "Eigene Erziehungs-, Beratungs- und Lehrerfahrungen und / oder forschende, konzeptionelle und organisatorische Tätigkeiten in bildungsrelevanten Kontexten"). Bei Rückfragen hierzu kontaktieren Sie die Praktikumsberatung.
  • Die Wahl der Praktikumsstelle und der Fokus des Praktikums sind vor Beginn des Praktikums mit einer Prüferin bzw. einem Prüfer abzusprechen.
  • Bescheinigungen für die Praktikumsstelle, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, erhalten Sie im Prüfungsbüro des Instituts für Erziehungswissenschaften. Schicken Sie hierfür eine formlose Mail an das Prüfungsbüro.
  • Bei Fragen zur Suche und Auswahl der Praktikumsstelle wenden Sie sich an die Praktikumsberatung.
 
Wie finde ich eine Prüferin bzw. einen Prüfer?
  • Als Prüferinnen und Prüfer kommen alle hauptamtlichen Professor:innen und sowie alle hauptamtlichen Privatdozent:innen des Instituts für Erziehungswissenschaften in Frage. Hier finden Sie eine Auflistung der Professuren.
  • Sprechen Sie die Professor:in/Privatdozent:in an, in deren bzw. dessen Arbeitsbereich Sie Ihr geplantes Praktikum am ehesten verorten würden.
 
Wie sieht die Modulabschlussprüfung aus?
  • Als Modulabschlussprüfung ist ein fachwissenschaftlicher Praktikumsbericht anzufertigen.
  • Ziel: Reflexion der Praktikumserfahrungen im Lichte fachwissenschaftlicher Aspekte und persönlicher Entwicklungsperspektiven.
  • Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Praktikumsberichts besprechen Sie bitte vorab mit dem/der Prüfer:in. Sie können hier auch Anforderungen an Praktikumsberichte einsehen, die von einigen Professor:innen konkret festgelegt wurden:
  • Umfang: ca. 25.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht 10 Seiten à 2500 Zeichen).
  • Der Bericht wird von der Prüferin bzw. dem Prüfer begutachtet und ist unbenotet.
  • Beachten Sie die entsprechenden Prüfungs- und Anmeldezeiträume, um den Praktikumsbericht als Modulabschlussprüfung anzumelden.
 
Was ist, wenn ich bereits eine pädagogische Tätigkeit ausgeübt habe oder aktuell ausübe?
  • Bereits absolvierte pädagogische Tätigkeiten können in vielen Fällen anerkannt werden. Dafür ist die Praktikumsberatung zuständig.
  • Voraussetzungen für die Anerkennung/vorzulegende Unterlagen:
    • Offizielle Bescheinigung der Tätigkeitsstelle unter Angabe des Zeitraums, des Zeitumfangs (Stundenzahl insgesamt, nicht nur Wochenstunden!) und einer kurzen Beschreibung des Inhalts der Tätigkeit (Bitte zeitliche Dauer s.o. beachten!)
    • Zusage eines/einer Gutachter:in, dass er/sie einen Bericht über die geleistete Tätigkeit im Rahmen des Moduls 8 begutachten wird. Hier reicht eine formlose Mail oder die Nennung des Namens der/des Gutachters/Gutachterin.
    • Übersicht bisher erbrachter Studienleistungen (Bachelor und Master, Auszug aus AGNES). Damit wird der Nachweis erbracht, dass das Praktikum/die pädagogische Tätigkeit nicht bereits in einem anderen abgeschlossenen BA- oder MA-Studiengang oder einem anderen Modul angerechnet wurde.
    • Ein ausgefüllter Antrag auf Anerkennung anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen. Den Antrag finden Sie hier.
  • Senden Sie alle Nachweise/Unterlagen als PDF-Datei an die Praktikumsberatung. Bitte achten Sie auf die Benennung der Dateien: Diese muss Ihren Nachnamen und Ihre Matrikelnummer beinhalten. Nach einer Prüfung der Unterlagen wird dann die Anerkennung der pädagogischen Tätigkeit in die Wege geleitet. 

 

Was ist noch zu beachten?
  • Das Praktikum/die pädagogische Tätigkeit kann jederzeit sowohl vor als auch nach der Übung absolviert werden.
  • Die Übung wird nur im Wintersemester angeboten.
  • Wählen Sie Ihr Praktikum/Ihre pädagogische Tätigkeit gezielt aus. Zusammen mit dem Überfachlichen Wahlpflichtbereich und Ihrer MA-Arbeit können Sie hier gezielt Schwerpunkte setzen.
  • Zum Abschluss des Moduls füllen Sie einen Modulschein aus, auf dem der/die Gutachter:in die Praktikumsleistung bestätigt. Den Schein reichen Sie am besten zusammen mit dem Praktikumsbericht bei der/dem Gutachter:in ein und heften die Bestätigung der Tätigkeitsstelle mit an. Der vom Gutachter:in unterschriebene Schein kann beim Prüfungsbüro eingereicht werden. Die Bestätigung des Bestehens der MAP (Praktikumsbericht) erfolgt über den/die Gutachter:in direkt in AGNES.