Ich studiere im Masterstudiengang Erziehungswissenschaften
Der Überfachliche Wahlpflichtbereich (ÜWP) im Masterstudiengang Erziehungswissenschaften umfasst 10 Leistungspunkte. Diese werden ohne Note berücksichtigt.Der überfachliche Kompetenzerwerb dient der Herstellung disziplinenübergreifender Bezüge und der Aneignung von Schlüsselqualifikationen (vgl. auch § 67 der ZSP-HU).Sie können im ÜWP sowohl Bachelor- als auch Masterangebote wahrnehmen. |
Sie haben folgende Optionen, sich Veranstaltungen im ÜWP anerkennen zu lassen:
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In der Regel belegen Sie komplette Module oder Kurse, die andere Fächer und Einrichtungen der Humboldt-Universität für den ÜWP anbieten. Es werden alle Module angerechnet, die Ihnen andere Fächer und Einrichtungen als erfolgreich absolviert bescheinigen. Neben fachlichen Modulen können Sie so z.B. auch Angebote des Sprachenzentrums oder des Career Centers belegen.
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Dies gilt auch für Module anderer Studiengänge des Instituts für Erziehungswissenschaften. Sofern es dort spezielle ÜWP-Angebote gibt, müssen Sie sich über AGNES einschreiben und können nur dann teilnehmen, wenn Sie einen Platz bekommen. Sofern es in einem Studiengang keine speziellen ÜWP-Angebote gibt, kann die Teilnahme nur in Absprache mit den jeweiligen Dozierenden erfolgen.
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Sie können auf Antrag beim Prüfungsausschuss auch alle Lehrangebote des Masterstudiengangs Erziehungswissenschaften belegen, die Sie nicht in Ihrem Pflicht- und Fachlichen Wahlpflichtbereich belegen müssen.
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In Frage kommen darüber hinaus auch alle Lehrveranstaltungen, die Sie in AGNES unter „Institut für Erziehungswissenschaften“/„Zusätzliche Veranstaltungen/Projekttutorien“ finden.
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Bitte beachten Sie, dass prinzipiell auch die Möglichkeit besteht, die Mitarbeit in Gremien der studentischen und akademischen Selbstverwaltung im ÜWP anerkennen zu lassen.
Im ÜWP gilt das „Anbieterprinzip“. D.h., ÜWP-Angebote werden nach den Regeln der anbietenden Fächer und Einrichtungen absolviert und im dortigen Prüfungsbüro verbucht.Informieren Sie sich rechtzeitig bei den „Anbietern“ der Lehrangebote, die Sie in Ihrem ÜWP belegen möchten, über die Modalitäten der Leistungspunktevergabe – insbesondere mit Blick auf die Frage, ob nur komplette Module oder auch einzelne Lehrveranstaltungen absolviert werden dürfen. |
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In Ausnahmefällen können Sie Leistungen für den ÜWP anrechnen lassen, die Sie außerhalb der Humboldt-Universität erbracht haben, z.B. an anderen Hochschulen im In- und Ausland. Wenn Sie diese Leistungen anrechnen lassen möchten, stellen Sie einen formlosen Antrag an die Studienfachberatung und fügen diesem Nachweise (z.B. Leistungsbescheinigungen, inhaltliche Beschreibungen, Teilnahmenachweise o.ä.) bei. Die Nachweise sollten auch Angaben über Dauer und Stundenumfang Ihrer Teilnahme enthalten.
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Reichen Sie in einer E-Mail folgende Unterlagen bei Nicole Borsutzky unter studienfachberatung-ewi@hu-berlin.de als PDF ein. Das PDF kennzeichnen Sie bitte wie folgt: Nachname_Matrikelnr; Beispiel: Muster_123456
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Aktuelle Leistungsübersicht aus AGNES als PDF
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Offizielle Bescheinigung zum Nachweis der Tätigkeit (siehe obenstehende Hinweise zur Form)
- Antrag auf Anerkennung - füllen Sie nur die personenbezogenen Daten im oberen Abschnitt vollständig aus; Link
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Nach erfolgter Bearbeitung des Antrages durch die Studienfachberatung senden Sie diesen und die Nachweise über das Prüfungsbüro des Instituts für Erziehungswissenschaften an den Vorsitz des Prüfungsausschusses. Über die Entscheidung erhalten Sie eine schriftliche Information.
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- Weitere Tipps finden Sie im "FAQ Überfachlicher Wahlpflichtbereich" und in den "Informationen zum Überfachlichen Wahlpflichtbereich".