Antrag auf bevorzugte Platzvergabe (Nachteilsausgleich)
Regelung für den Arbeitsbereich Grundschulpädagogik mit dem Schwerpunkt Lernbereich Deutsch
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen in AGNES! Nur bei einem rechtzeitigen Eingang des Antrags auf bevorzugte Platzvergabe kann jener bearbeitet werden; Anträge, die erst bis zu 7 Tage vor Anmeldefrist eingehen können ggf. nicht berücksichtigt werden.
Der Nachteilsausgleich unterstützt Studierende, für die eine Nichtteilnahme einer Lehrveranstaltung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. "Eine außergwöhliche Härte kann nur vorliegen, wenn besondere, vor allem gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre Gründe in der Person der Studentin oder des Studenten die sofortige Teilnahme an der Lehrveranstaltung zwigend erfordern." (ZSP - HU § 90 Abs. 1 - Auswahl bei Lehrveranstaltungen, S. 38)
- Antragsberechtigt sind daher Studierende, die darauf angewiesen sind, wegen einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, einer chronischen Erkrankung oder der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes, eine bestimmte Pflichtveranstaltung zu besuchen. Diese haben die Möglichkeit einen Antrag auf Nachteilsausgleich für eine bevorzugte Platzvergabe (§ 89-90 ZSP-HU) zu stellen.
- Die Grundlagen des Antrags auf Nachteilsausgleich finden sich in der Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) in § 89 - Verteilungsverfahren, § 90 - Auswahlverfahren bei Lehrveranstaltungen und § 109 - Nachteilsausgleich.
Schreiben Sie der Lehrverantwortlichen unseres Arbeitsbereiches bei Bedarf eine Mail über Ihren HU-Account für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs für eine bevorzugte Platzvergabe (§ 89-90 ZSP-HU).
Reichen Sie Ihren Antrag innerhalb des Einschreibezeitraums bis i.d.R. eine Woche vor Abschluss der Online-Anmeldung (AGNES) ein. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Geben Sie die vorgesehene(n) Lehrveranstaltung(en) an und begründen Sie die Erforderlichkeit einer bevorzugten Platzvergabe nachvollziehbar. Formulieren Sie Ihren Antrag so, dass Ihr Anliegen daraus eindeutig hervorgeht. Fügen Sie Ihrem Antrag dem entsprechenden Beleg/Nachweis bei, d.h. in der Mail muss enthalten sein:
- nachvollziehbare kurze Begründung aus der die Erforderlichkeit einer bevorzugten Platzvergabe hervorgeht
- aktuelle Studienbescheinigung oder Kopie des Studierendenausweis
Mögliche Belege/Nachweise, die erbracht werden können:
- Nachweis über eine Schwangerschaft: i.d.R. den Mutterpass
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
- Nachweis der Elternschaft, sofern nicht aus der Geburtsurkunde ersichtlich
- Ärtzliches Attest über den Nachweis einer chronsichen Erkrankung (diese muss nicht näher benannt werden)
- Bescheinigung über den Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen
Vermerken Sie, falls die Angaben nicht mit der aktuellen Studienbescheinigung einhergehen:
- Ihren vollständigen Namen,
- Ihre Matrikelnummer,
- den Studiengang, in dem Sie immatrikuliert sind,
- die Studien- und Prüfungsordnung nach der Sie studieren,
- Ihr Fachsemester
Die Bearbeitung Ihres eingereichten Antrags auf bevorzugte Platzvergabe erfolgt nach Ablauf der Frist zur Antragseinreichung. Nachdem über Ihren Antrag beschieden wurde, erhalten Sie per E-Mail einen Bescheid über das Ergebnis der Entscheidung. In der Zwischenzeit werden keine Auskünfte über den Bearbeitungsstand gegeben. Daher bitte ich Sie, von Nachfragen abzusehen.
Für weitere Hinweise und allgemeine Informationen können Sie sich u.a. an das Familienbüro oder die Studien(fach)beratung wenden.